Verfahren des Immobilienkaufs

  • Wenn der Käufer die passende Immobilie ausgewählt hat, verabreden wir in den Räumen der Agentur ein Zusammentreffen von Käufer und Verkäufer, wo wir in Anwesenheit eines Rechtsanwalts dem Käufer Einblick in die Besitzdokumentation ermöglichen. Erst nachdem alle wichtigen Elemente des Vertrages geklärt sind, schließen beide Seiten einen Kaufvorvertrag
  • In der Regel enthält der Vorvertrag die Bestimmungen über den Preis der Immobilie und den Betrag der Anzahlung (Kaution), die der Käufer dem Verkäufer übergibt. In der Regel beträgt eine Anzahlung 10% des Kaufpreises, die Parteien können jedoch einen anderen Betrag der Anzahlung verabreden
  • Der Vorvertrag enthält auch die endgültige Frist, innerhalb der sich die Vertragsseiten verpflichten, den Hauptvertrag abzuschließen (in der Regel beträgt die Frist für den Abschluss des Hauptvertrags etwa 60 Tage, aber die Parteien können sich auch anders verabreden)
  • Innerhalb der vereinbarten Frist sind die Parteien verpflichtet den Hauptvertrag zu schließen, der Vertrag wird vom Rechtsanwalt aufgesetzt
  • Beim Abschluss des Hauptvertrags bezahlt der Käufer dem Verkäufer den Restkaufpreis. Der Vertrag wird vom Notar beglaubigt. Das Gesetz verordnet eine obligatorische Beglaubigung von Unterschriften auf dem Vertrag nur für den Verkäufer, der Käufer kann den Vertrag unterzeichnen, aber wenn er will, kann auch er die Unterschrift beglaubigen
  • Beim Abschluss des Vorvertrags, als auch des Hauptvertrags, brauchen der Käufer und der Verkäufer ein Identifikationsdokument (Ausweis, Reisepass) und eine OIB (persönliche Identifikationsnummer, die auf Antrag der Parteien auch die Agentur von der Steuerverwaltung besorgen kann)
  • Nach der Beglaubigung des Vertrags und der Auszahlung führt der Verkäufer, in Anwesenheit der Agentur, den Käufer in den Besitz der Immobilie ein
  • Der Rechtsanwalt macht den Vorschlag für die Eintragung des Eigentumsrechts auf die gekaufte Immobilie dem zuständigen Grundbuchamt und der Käufer - der neue Besitzer- bekommt in ein paar Tagen die Besitzurkunde in dem die gekaufte Immobilie auf seinen Namen eingetragen ist. Die Besitzurkunde wird dem Käufer von der Agentur nach Hause oder durch elektronische Post gesendet
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrags ist der Käufer verpflichtet eine Steueranzeige an das zuständige Steueramt einzureichen (nach Verabredung kann das auch der Rechtsanwalt für den Käufer machen), die die Entscheidung über die Zahlung der Umsatzsteuer für die gekaufte Immobilie bringt (die Umsatzsteuer beträgt 5% des Kaufpreises, mit einer Ausnahme, diese bezieht sich auf neue Bauten im Eigentum der Rechtsperson, wo der Käufer Steuerbefreit ist.
  • In unserem Angebot sind nur Immobilien, deren Besitzdokumentation genau überprüft ist. Eine Besichtigung der Immobilie bieten wir an einem im voraus festgelegten Termin an (es ist erwünscht, einen Termin 2-3 Tagen vor dem Tag der geplanten Besichtigung zu vereinbaren).