Ausländische käufer – EU-mitgliedstaaten

Mit der Unterzeichnung des Abkommens über Stabilisierung und Anschluss hat die Republik Kroatien das administrative Verfahren beim Erwerben von Eigentum an Immobilien in Kroatien für ausländische Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten vereinfacht, so dass sie jetzt eine Immobilie kaufen können unter den gleichen Bedingungen wie kroatische Staatsbürger (die Ausnahme sind landwirtschaftliche Grundstücke und Gebiete, die nach dem Naturschutzgesetz geschützt sind.